ChainCatcher Nachrichten, laut Kontan wird die indonesische Steuerbehörde gemäß der neu erlassenen Finanzministerialverordnung Nr. 108 von 2025 (PMK No. 108) beginnen, Daten von E-Wallet- und Kryptowährungsdienstleistern zu erfassen. Diese Verordnung integriert Zahlungsdienstleister und Betreiber elektronischer Geldbörsen in das Finanzinformationsmeldesystem des Landes, sodass Banken und Anbieter elektronischer Geldbörsen außerhalb des Bankensektors bei der Verwaltung bestimmter Arten digitaler Währungen oder Zentralbankdigitalwährungen die gleichen Datenfreigaberegeln wie andere Finanzinstitute einhalten müssen. Die Steuerbehörde kann diese Anbieter nun auch zu Steuerzwecken auf deren Konten und Transaktionen zugreifen. Die Verordnung umfasst auch Krypto-Assets, die von Börsen oder registrierten Kryptowährungsdienstleistern verwaltet werden, und entspricht den aktualisierten gemeinsamen Melstandards und dem Berichtrahmen für Krypto-Assets der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Indonesien plant, ab 2027 einen automatischen Austausch der Informationen zu E-Wallet- und Kryptowährungs-Assets aus dem Jahr 2026 mit Partnerländern durchzuführen.